Förderungen

Mit Innovationen neue Märkte erschließen

Baden-Württemberg hat 2008 als erstes Bundesland Innovationsgutscheine an kleine und mittlere Unternehmen ausgegeben. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die Unternehmen damit eine finanzielle Förderung für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte oder Dienstleistungen bzw. für deren qualitative Verbesserung. Aufgrund des erfolgreichen Verlaufs wurde das Instrument 2012 um Innovationsgutscheine speziell für Hightech-Unternehmen erweitert und im April 2013 um Gutscheine speziell für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Damit existieren inzwischen vier Gutscheintypen. Die baden-württembergischen Innovationsgutscheine wurden inzwischen von verschiedenen Bundesländern, aber auch international, kopiert.

Innovationsgutscheine

Die Innovationsgutscheine A und B sollen primär die Planung ...

Innovationsgutschein B Hightech

Der "Innovationsgutschein B Hightech" soll vor allem der ..."

Innovationsgutschein C

Ziel des Modellvorhabens Innovationsgutschein C ...

Anlaufstellen

Wegweiser: Symbolisch für Anlaufstellen. Projektbüro des ...

Weitere Informationen zum WIPANO-Förderprogramm und zu den Bedingungen einer Antragsstellung finden Sie unter www.wipano.de.

Der Bereich Unternehmen fördert kleine und mittlere Unternehmen bei der erstmaligen Sicherung ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch Patente und Gebrauchsmuster und erleichtert ihnen dadurch den Zugang zum Thema "Schutzrechte". Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis hin zur Verwertung. Die Förderung ist dabei in sechs Leistungspakete (LP) unterteilt:

LP Bezeichnung Hochschulen KMU
LP 1 Grobprüfung je Erfindungsmeldung 300 Euro 375 Euro
LP 2 Detailprüfung je Erfindungsmeldung 800 Euro 1.200 Euro
LP 3 (Strategie-) Beratung und Koordinierung zur Patentanmeldung (Prio-Anmeldung und eine weitere Anmeldung) 480 Euro (Erstanmeldung) 400 Euro (Nachanmeldung) 2.000 Euro
LP 4 Patentanmeldung (Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte) Anteilsfinanzierung: 35% 10.000 Euro
LP 5 Aktivitäten zur Verwertung je Prio-Schutzrechtsanmeldung 1.400 Euro 3.000 Euro
LP 6 Portfolioverwaltung (je Prio-Schutzrechtsanmeldung) 400 Euro / a à Förderung ab dem 2. Jahr bis max. 10 Jahre

Die Antragstellung für den Bereich Hochschulen/öffentliche Forschung ist ab sofort über elektronische Formular-System easy-online gestellt werden.

 

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